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Praxisfrage

Anlagenauslegung bei elektrischer Warmwasser-Nacherwärmung

Meine Frage ist, wie man die Hausinstallation und den Hausanschluss auslegt, wenn Gebäude mit einer dezentralen, elektrischen WW-Nacherwärmung ausgestattet werden. Ich denke hier an hybride Wohnungsstationen, in denen dem Wärmeübertrager für die Warmwasserbereitung ein elektrischer Durchlauferhitzer nachgeschaltet ist, um auch mit geringen Vorlauftemperaturen die geforderten Warmwassertemperaturen zu erreichen. Aus dem Wärmeübertrager einer solchen Station würde das Wasser beispielsweise mit 40 °C austreten und dann mithilfe des elektrischen Durchlauferhitzers auf eine Temperatur von 50 °C nacherwärmt. Für jede Wohnung eines Gebäudekomplexes würde ein Wasser-Wärmetauscher mit nachgeschalteter elektrischer Nacherwärmung gebraucht. Nehmen wir an, jeder dieser Nacherhitzer wird mit 11 kW Drehstrom versorgt. Damit sollte eine klassische Drehstromleitung mit Absicherung 3x 16 A in jeder Wohnung gut zurechtkommen. Wie aber ist die Hausinstallation und der Hausanschluss auszulegen? Hier tritt ja ganz besonders auch das Phänomen der Gleichzeitigkeit in Erscheinung. Denken Sie, dass hier Besonderheiten zu beachten sind? Mich interessieren neu gebaute und sanierte Mehrfamilienhäuser, von wenigen einstelligen bis hin zu zweistelligen Wohneinheiten. Andere verwandte Fachfragen habe ich natürlich auch vorher überflogen und bin auch über die Infos aus der DIN 18015 gestoßen. Bei der dort angegebenen elektrischen Warmwasserbereitung ("...für Bade- und Duschzwecke") denke ich jedenfalls eher an die alten großen Wasserboiler oder an "klassische" Durchlauferhitzer als an Nacherwärmer. Ich gehe davon aus, dass solche Fragen bestimmt im Zuge neuerer Hausinstallationen gehäuft auftreten werden. Kurz: Wie gestaltet man die Auslegung (Hausinstallation und insbesondere Hausanschluss, Absicherung, Hauptleitung...) Ihrer Meinung nach? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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