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Praxisfrage

RCD für Ladesäulen auf Werksgelände

Wir wollen auf dem Werksgelände mehrere Ladesäulen aufstellen. Ich beschäftige mich jetzt erstmalig mit diesem gesonderten Bereich der Energieversorgung. Dazu habe ich eine fachliche Frage zu dem Produkt, welches bei uns zum Einsatz kommen soll (innogy eBox smart RFID, siehe Bild 1). Hier ist in der Anleitung beschrieben, dass bauseitig ein Überspannungsschutz sowie eine RCD Typ A vorzusehen sei.

Zur RCD: Ich habe gelernt, dass das Laden umrichtergetrieben passiert, also mit Oberschwingungen, DC-Strömen usw. zu rechnen ist und eine RCD Typ A hier nicht ausreicht. Nun schreibt der Hersteller aber etwas über einen »integrierten, allstromsensitiven Stromwächter«. Laut der Produktbeschreibung der Ladeeinrichtung hat diese folgende Schutztechnik eingebaut: »Integrierter allstromsensitiver Stromwächter (GFCI) zur Gleichstromfehlerüberwachung, Ansprechwert: DC 6 mA« (Bild 2). Kann ich an dieser Stelle von einer RCD Typ EV oder B ausgehen?

Der Verkäufer behauptet, dass es sich nicht um eine RCD handeln würde. Diese sei ja als Typ A separat gefordert. Er meinte: »Der Personenschutz würde von der RCD Typ A sichergestellt und der Stromwächter würde die Oberwellen filtern, damit die RCD nicht blind werden würde«.

Da wir die Wallboxen fest anschließen wollen, würde ich mir gerne eine zweite RCD ersparen. Andererseits frage ich mich, ob – gemäß der Aussage des Verkäufers – ein Stromwächter regelkonform eine RCD Typ A zur Auslösung bringen kann, wenn dieser einen Gleichstromfehler > 6 mA detektiert.
Gibt es hier zugelassene oder anerkannte Geräte? Wie kann deren Funktionsweise im Rahmen einer Wiederholungsprüfung geprüft werden? Welche Messgeräte können dies, bzw. gibt es standardisierte Prüfmethoden hierzu?

M. F., Bremen

Expertenantwort vom 21.07.2021
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Günter Grünebast

Verantwortlich für Normung und Prüfung sowie stellvertretender Entwicklungsleiter bei der Firma Doepke Schaltgeräte, Norden.

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