Ich habe mehrere Fragen zur Ausstattung elektrischer Betriebsräume nach MEltBauVO in Abhängigkeit des §1 »Anwendungsbereich«:
- Welche Schilder müssen außen an die Tür des elektrischen Betriebsraumes angebracht werden?
- Welche Aushänge müssen vorhanden sein (»Erste Hilfe« nach DGUV I 204-001, »5 Sicherheitsregeln«, »VDE-Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen« nach DIN VDE 0105-100, »Merkblatt für die Brandbekämpfung« [...] nach VDE 0132)?
- Wie muss der Raum ausgestattet sein (Gehörschutz, Ortsveränderliche Notleuchte, Spannungsprüfer, 3-poliges Erdungsgeschirr, Helm mit Visier usw.)?
- Sind Prüffristen bei ortsveränderlichen Notleuchten, Spannungsprüfer, Erdungsgeschirr einzuhalten? Was wird dabei geprüft? Wer prüft das? Wann müssen Akkus getauscht werden?
- Muss die ortsveränderliche Notleuchte in eine AV- oder sogar SV-Steckdose? In welcher Schalterstellung muss der Schalter der ortsveränderlichen Notleuchte stehen?
- Muss im elektrischen Betriebsraum eine SV-Steckdose für evtl. Wartungs- und Reparaturarbeiten bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung vorhanden sein?
- Wo stehen die Forderungen?
- Was muss davon umgesetzt werden?