Ich habe eine Frage bezüglich der Auswahl der geeigneten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei uns in den Stationsküchen im Krankenhaus werden handelsübliche Kaffeemaschinen (z. B. Rowenta CT38010) und Wasserkocher (z. B. Krups BW244810) verwendet für die Mitarbeiter und die Patienten. Die Bedienung der Geräte erfolgt durch das Stationspersonal. Die Patienten kommen nicht in den Kontakt mit den Geräten. Die Bedienungsanleitungen weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Geräte nur für den privaten Gebrauch konzipiert sind. Des Weiteren ist dort aufgelistet, dass die Geräte nicht dafür vorgesehen sind in folgenden Einsatzbereichen verwendet zu werden:
- Mitarbeiter-Küchenbereiche in Geschäften
- Büros und anderen Arbeitsumgebungen
- Bauernhöfe
- die Benutzung durch Gäste in Hotels, Motels und anderen Unterkunftsarten
- Frühstückspensionen.