Meine Anfrage dreht sich um das Thema Baumusterzulassung im Bereich Niederspannungshauptverteilungen. Wir sind Mieter in einem größeren Industriepark und ein recht großer Energieverbraucher. Im Zuge unseres Energiemanagements bin ich dabei, unsere Hauptverbraucher messtechnisch zu erfassen. Die Transformatoren und die Niederspannungshauptverteiler sind im Besitz unseres Vermieters. Iso-Verteilungen und Schaltanlagen für Maschinen und Anlagen sind in unserem Besitz. Die NSHVs haben eingangsseitig eine geeichte Messung, nach der unser Verbrauch abgerechnet wird. Damit wir mehr Transparenz in unsere Verbräuche hineinbekommen, möchte ich jetzt die einzelnen Abgänge der NSHVs messtechnisch erfassen. Im Bereich der Iso-Verteilungen ist es aus Platzgründen sehr schwierig, Stromwandler und Messrechner nachzurüsten. Der Umbau der NSHVs, also ein Nachrüsten der einzelnen Abgänge durch den Hersteller der NSHV, ist jedoch mit extrem hohen Kosten verbunden. Nun wollte ich im Anschlussraum der Niederspannungshauptverteilungen Stromwandler über die Abgangskabel schieben und die Messelektronik entweder in der vorhandenen Elektronikfelder der NSHV setzen oder in einem separaten Schaltschrank installieren (Bild). Der Betreiber verweigerte mir diese Maßnahme, mit der Begründung, dass bei einem solchen Umbau die Baumusterzulassung der NSHV erlöschen würde. Wie ist hier die Rechtslage bei vorhandenen Anlagen? Wird hier nach Baujahren unterschieden? Gab es in den letzten Jahren Änderungen?
R. B., Baden-Württemberg