Wir setzen als Hersteller sogenannte Schwerpunktstationen (S-Stationen) in der Industrie ein. Es handelt sich hierbei um Transformatorschutzgehäuse (störlichtbogengeprüft), in denen Gießharz-Transformatoren mit geringer Brandlast und direkt über Sammelschiene angeschlossene Niederspannungsverteilungen enthalten sind. Aus der EltBauVO vom 1.2.2021 geht hervor, dass elektrischen Anlagen über 1 kV in jeweils eigene elektrische Betriebsräume untergebracht werden müssen. Das bedeutet, dass auch S-Stationen davon betroffen sind. In einer »de«-Ausgabe aus dem Jahr 1993 ging bereits ein Beitrag auf dieses Thema ein. Damals wurde in der EltBauVO der Geltungsbereich von Fabrikhallen nicht explizit erwähnt – und so konnte dies als Argumentation dagegen herangezogen werden. Bei der Überarbeitung der EltBauVO Baden-Württemberg ist jedoch ein neuer Geltungsbereich angegeben, und zwar »Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1kV«. Somit betrifft es auch unsere S-Stationen, die vielfach in der Automobilindustrie und anderen Industriezweigen eingesetzt werden. Das Konzept der Schwerpunktstation ist, die Energie dort zu installieren, wo sie benötigt wird und auf lange, kostenintensive Niederspannungs-Kabelverbindungen zu verzichten. Die eingesetzten Transformatoren sind gießharzisoliert und weisen eine geringe Brandlast auf, d.h. sie brennen selbst nicht und erlöschen bei einer von außen einwirkenden Flamme von selber.
Haben Sie einen Ratschlag, wie wir in der Kommunikation mit unseren Kunden und Planern mit diesem Thema umgehen können?
T. O., Baden-Württemberg