An meinem Holzspalter ist der Drehstrommotor defekt. Auf diesem Motor ist ein Typenschild angebracht. Daraufhin bestellte ich anhand der Angaben des Typenschilds einen baugleichen Drehstrommotor bei einem deutschen Lieferanten. Allerdings fehlt an diesem gelieferten, neuen Drehstrommotor das Typenschild bzw. Leistungschild, welches die Nenndaten enthalten müsste. Bei meiner Reklamation und bitte um Nachlieferung des fehlenden Typenschilds wurde mir Folgendes mitgeteilt: »Ein Typenschild hierfür haben wir leider nicht, daher können wir Ihnen das nicht wie gewünscht zukommen lassen.«
Meine Frage hierzu lautet, aus welcher Quelle sich die generelle Forderung nach einem Typenschild für jeden Motor ableiten lässt? M. E. wird es schon deshalb benötigt, um die Daten des neuen mit denen des alten Motors auf Richtigkeit zu vergleichen. Außerdem wird das Typenschild für den Anschluss benötigt – z. B. Auswahl der Schutzorgane, Querschnitt der Zuleitung usw. Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Welches Recht steht mir zu?
M. B., Bayern