Aufgrund diverser Diskussionen bin ich bezüglich der Berechnung des Verdrahtungsquerschnitts nach DIN EN 61439 etwas verunsichert. Zum einen ist mir unklar, wie ich bei der Berechnung mit nicht dauerbelasteten Adern umgehen soll. Zum anderen wird in der Norm von einer Umgebungstemperatur von 55 °C innerhalb der Schaltgerätekombination ausgegangen. Ich würde jedoch die Werte der Strombelastbarkeit auf eine Temperatur von z. B. 30 °C umrechnen und die Klimatisierung bzw. Lüftung entsprechend ausgelegen um ein Derating der eingesetzten Bauteile zu vermeiden. Nun wurde mir gegenüber argumentiert, dass im Verdrahtungskanal jedoch immer von einer Temperatur von 55 °C ausgegangen werden müsste. Dazu konnte mir niemand einen Beleg liefern und ich selbst finde leider auch keine entsprechende Normstelle dazu. Würde ich eine entsprechende Klimatisierung oder Lüftung einsetzen und könnte dadurch an jeder Stelle in der Schaltgerätekombination von einer entsprechend geringeren Temperatur ausgehen, hätte dies zur Folge, dass auch die nötigen Querschnitte geringer ausfallen würden. Ohne eine Reduktion der Temperatur und Anwendung der Tabelle H1 wäre ein Leiterquerschnitt von 10 mm2 – bei sechs Leitungen (zwei dreiphasige Stromkreise) dauernd belastet – mit maximal 24 A abzusichern. Diese Querschnitte sind in der Praxis nicht immer einfach umsetzbar, da durch die großen Querschnitte die Klemmen sowie die Verdrahtungskanäle ebenfalls größer ausfallen würden. Dies ist z. B. im Sondermaschinenbau häufig nicht möglich.
Wie ist die Auslegung des Querschnitts innerhalb der Schaltgerätekombination korrekt und normgerecht? Wie wird das Zusammenspiel von nicht dauerhaft belasteten Adern mit dauerhaft belasteten Adern betrachtet – z. B. bei der Häufung? Gibt es eine Tabelle – analog zu DIN VDE 0298-4, Tabelle 21–23 »Umrechnungsfaktoren für Häufung (…)« die ich für Einzeladern im Verdrahtungskanal nutzen kann? Wäre bei der Betrachtung von nicht dauerhaft belasteten Adern eine Anlehnung an die Nennbetriebsarten nach DIN EN 60034-1 sinnvoll?
C. M., Nordrhein-Westfalen