Wir installieren PV-Anlagen im Bereich von Einfamilienhäusern mit einer Anlagenleistung bis ca. 20 kW, bei Anschluss an die bestehenden Zählerschränke. Meist installieren wir hierfür neue Unterverteiler und führen die Einspeiseleitung von der HLAK über den Hauptschalter im oberen Zählerraum bis hin zu unserer Verteilung. Somit ist der Umbauaufwand im Zählerschrank relativ gering. Jetzt fordern unsere Energieversorger trotzdem im Vorzählerbereich keinen Hauptschalter mehr, welcher früher immer vorhanden war. Teilweise gab es früher allerdings gar keine Vorsicherung zwischen HAK und Zähler. Nun wünschen einige EnEv einen SH-Schalter im Vorzählerbereich. Wir können diesen aber nicht immer so einfach einbauen, z.B. wegen der alten Sammelschiene etc. Daher stelle ich mir nun die Frage, warum muss jetzt nach 15 Jahren Betrieb ohne SH-Schalter dieser auf einmal nachgerüstet werden? Gibt es hier eine Normengrundlage? Genügt denn nicht ein Hauptschalter für den spannungsfreien Tausch des Zählers? Wie sieht es hier mit einem Bestandsschutz der bestehenden Zähleranlage aus?
M. T., Bayern