Unser Unternehmen hat eine mobile Trommelsiebelanlage für unser Biokompostwerk und für weitere netzferne Standorte gekauft (Bild). Diese Siebtrommel hat einen fest eingebauten Dieselgenerator, der die Anlage über eine 63A-CEE-Steckverbindung versorgt. Im Kompostwerk kann der Generator-Steckverbinder herausgezogen werden, um die Siebtrommel über das örtliche Netz mit Strom zu versorgen (Bild, unteres Foto). Eine Steckdose für weitere Geräte gibt es nicht an der Maschine. In der Maschine wurde ein 300 mA-RCD des Typs B eingesetzt.
- Laut Hersteller ist in beiden Betriebsarten keine Erdung notwendig. Ist das so richtig? Die Netzform des Generators ist ein TN-S-System, wobei der Schutzleiter am Maschinengehäuse angeschlossen ist.
- Wir müssen allerdings die VDE 0100-705 beachten, die für unser Kompostwerk gilt. Hiernach muss jedem Endstromkreis – und somit auch der vorhandenen 63A-CEE-Außensteckdosen – eine 30mA-RCD vorgeschaltet sein. Diese löst aber aus, aufgrund der Ableitströme des Frequenzumrichters in der Siebtrommel. Daher wollen wir die vorhandenen 63A-CEE-Steckdosen gegen eine Sondersteckverbindung tauschen und auf die netzseitige 30mA-RCD verzichten. Hierzu würden wir auch an der Siebtrommel eine Sondersteckverbindung einbauen. Gehen Sie da mit oder gilt auch eine Sondersteckverbindung als Endstromkreis im Sinne der 0100-705?
- In der Konformitätserklärung ist einzig die DIN EN 60204-1 als VDE Norm genannt. Ich halte das für nicht ausreichend. Außerdem fehlen hier weitere Normenangaben, z.B. zur EMV und Stromerzeugungseinrichtung. Liege ich da richtig?
- In der Dokumentation finden sich auch keine Messprotokolle. Gehören diese bei mobilen Maschinen nicht auch zum Lieferumfang?
B. R., Niedersachsen