Eine Unterverteilung in einer Garage wird von einer NYM Leitung (schwarz, braun, blau, grün/gelb) 4x4mm² gespeist. Diese Zuleitung ist über eine Abzweigdose an einem Steckdosenstromkreis (16A, 1-phasig) angeschlossen. In der Garagenzuleitung befindet sich ein Abzweig der eine einzelne Schuko Steckdose in einer anderen Garage versorgt. Der gesamte Stromkreis ist mit L 16 1Polig abgesichert. Errichtungsjahr 1980. Nun habe ich folgende Fragen:
- Müssen alle Unterverteilungen, also nicht nur Wohnungsverteiler sondern auch solche für Garagen, nach heutigen Normen mit min. 5x10mm2 angeschlossen werden?
- Ist der momentane Istzustand damals normenkonform gewesen?
- Die Zuleitung für die Garage soll nun vom Steckdosenstromkreis abgetrennt werden, verlängert und an einen Zählerabgang angeschlossen werden. In der Garage soll eine neue Unterverteilung installiert werden in der 2 2-polige FIs eingebaut werden. Allerdings soll die Unterverteilung in der Garage mit 2 Phasen angeschlossen werden. Ist dies zulässig, zumal ja meiner Einschätzung nach durch die Verlängerung der Zuleitung der Bestandschutz dieses Stromkreis verloren geht. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
- Wenn die Zuleitung für die Garage so verändert worden ist darf dann die einzelne Steckdose noch ohne FI betrieben werden, oder muss auch dort ein Unterverteiler mit FI installiert werden.
- Bei einer Erneuerung einer Zähleranlage wurde dort ein Überspannungsschutzableiter (Kombiableiter) Typ 1 eingebaut. Der dafür notwendige Erder entspricht nicht den aktuell gültigen Normen. (Feuerverzinkter Stahl wurde in Erde verlegt), muss ein normenkonformer Erder nachgerüstet werden, wenigsten für den ÜSA? Wäre der ÜSA überhaupt nötig gewesen? Meiner Einschätzung nach nicht da die alte Zähleranlage Bestandschutz genossen hat. Liege ich da richtig?