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Praxisfrage

Brandabschottung Trennung zu HLS

In einem Neubauprojekt beruft sich der Fachplaner HLS auf ein Dokument des Deutschen Instituts für Bautechnik (BIBT) »Informationen aus den Zulassungsbereichen Kabel- und Rohrabschottungen«. Dort steht unter dem Abschnitt »Abstandsregeln« folgender Satz: »Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss mindestens 20 cm betragen. Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10 cm reduziert werden, sofern die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht größer als 20  cm x 20  cm sind. Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10  cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht größer als 40  cm x 40  cm sind.« Der Fachplaner fordert nun das Entfernen der elektrischen Leitungen (rote Kreise im Bild). Wir haben hier unsere Zweifel, da unsere Leitungen die Brandabschnitte nicht durchqueren, sondern in der Betondecke eingegossen sind uns somit keinen Brand weiterleiten können. Durch den Steigeschacht verlaufen später die Fallrohre für Abwasser und Leitungen für Lüftung, Wasser und Heizung. Die eingelegten Leitungen sind nach unten ca. 7 cm und nach oben ca. 23 cm mit Beton umhüllt. Gibt es hier eine Vorschrift die Mindestabstände zu den Brandschutzmanschetten HLS so eingelegten Leitungen im Beton fordert? Es handelt sich bei dem Projekt um ein Mehrfamilienhaus. Die Installationswände werden später mit Gipsständerwänden (kein F90) verkleidet. Die Brandabschottung muss nur zwischen den Geschossen erfolgen. M.W., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 07.09.2016
Heinz-Dieter Fröse
Heinz-Dieter Fröse

Ausgebildeter Elektroinstallateur und Elektromeister. Viele Jahre bundesweit als freiberuflichere Dozent in der Meisterausbildung tätig. Langjährige Mitarbeit in einem Planungsbüro für Elektrotechnik. Heute ist Heinz-Dieter Fröse für die HWK Münster als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk tätig.

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