In einem Neubauprojekt beruft sich der Fachplaner HLS auf ein Dokument des Deutschen Instituts für Bautechnik (BIBT) »Informationen aus den Zulassungsbereichen Kabel- und Rohrabschottungen«. Dort steht unter dem Abschnitt »Abstandsregeln« folgender Satz: »Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss mindestens 20 cm betragen. Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10 cm reduziert werden, sofern die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht größer als 20 cm x 20 cm sind. Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10 cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht größer als 40 cm x 40 cm sind.« Der Fachplaner fordert nun das Entfernen der elektrischen Leitungen (rote Kreise im Bild). Wir haben hier unsere Zweifel, da unsere Leitungen die Brandabschnitte nicht durchqueren, sondern in der Betondecke eingegossen sind uns somit keinen Brand weiterleiten können. Durch den Steigeschacht verlaufen später die Fallrohre für Abwasser und Leitungen für Lüftung, Wasser und Heizung. Die eingelegten Leitungen sind nach unten ca. 7 cm und nach oben ca. 23 cm mit Beton umhüllt. Gibt es hier eine Vorschrift die Mindestabstände zu den Brandschutzmanschetten HLS so eingelegten Leitungen im Beton fordert? Es handelt sich bei dem Projekt um ein Mehrfamilienhaus. Die Installationswände werden später mit Gipsständerwänden (kein F90) verkleidet. Die Brandabschottung muss nur zwischen den Geschossen erfolgen. M.W., Baden-Württemberg
Brandabschottung Trennung zu HLS
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