Es geht um die Brandfall-Steuerung eines Aufzuges in Baden-Württemberg, bei dem es aber keine Brandmeldeanlage gibt. In der LBOAVO von Baden-Württemberg §14 Abs. 6 wird gefordert, dass Aufzüge mit Haltepunkten in mehreren Rauchabschnitten über eine Brandfall-Steuerung mit Rauchmeldern an mindestens einem Haltepunkt je Rauchabschnitt verfügen müssen. Diese Konstellation tritt in der Praxis häufig auf. Mir stellt sich nun die Frage, wie dieser Forderung aus der LBOAVO nachzukommen ist, wenn keine Brandmeldeanlage im Objekt installiert ist bzw. wird. Konkret stellen sich mir folgende Fragen:
- Müssen hier Rauchmelder nach EN 54 eingesetzt werden?
- Dürfen die Rauchmelder direkt an die Brandfall-Steuerung des Aufzuges angeschlossen werden oder benötigt man hier zwangsläufig eine BMA, welche dann das Signal an die Aufzugssteuerung weiterreicht?
- Muss die Leitung vom Rauchmelder bzw. der BMA zur Aufzugssteuerung auf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht werden?
L.G., Baden-Württemberg