Fragen zum Thema Brandmeldertausch nach DIN EN 14675 Pkt. 11..5.3
Innerhalb unserer Firma gibt es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Zyklen, nach welchen automatische Brandmelder getauscht werden müssen.
Die eine Meinung ist, dass hier die Angaben des Herstellers eingehalten werden müssen, sprich spätestens nach acht Jahren müssen die Melder ausgetauscht werden.
Die andere Meinung ist, dass die bei uns eingesetzte Brandmeldetechnik (Zentrale und Melder) den Zustand des Verschmutzungsgrades anzeigt und des Weiteren eine Verschmutzungskompensation sowie eine automatische Kalibriereinrichtung mit Anzeige einer großen Abweichung hat, kann von einem zyklischem Austausch nach acht Jahren abgewichen werden.
Des Weiteren werden die Brandmelder mindestens einmal jährlich mit einem »Intelligenten Melderprüfer« (Bezeichnung vom Hersteller) am Einbauort geprüft. Das Gerät führt laut Hersteller einen automatischen Meldertest mit Auslesen des Status und Fehlerregisters durch, bei optischen Punktmeldern wird noch die Signalstärke der Infrarot-LEDs in der Messkammer geprüft.
Bei dieser Vorgehensweise müsste selbstverständlich festgelegt werden, bei welchem Wert die Melder getauscht werden müssen.
1. Laut VDE 14675 Pkt. 11.5.3, wird verlangt dass die automatischen Brandmelder einer Brandmeldeanlage nach acht Jahren getauscht werden, unter bestimmten Bedingungen kann davon abgewichen werden.
Unser Lieferant und Hersteller führt aus, dass die Feststellung der Funktionalität eines Brandmelders nach acht Jahren nur durch ein Verfahren ( DIN EN 54), das derzeit nur der Hersteller hat, festgestellt werden kann.
Dazu muss der Brandmelder zum Hersteller gebracht werden. Laut Hersteller entsprechen die vor Ort verwendeten Verfahren um das festgelegte Ansprechverhalten des Brandmelder festzustellen (Anlagenwerte, Melderprüfstab) nicht der DIN EN 54, dies kann nur vom Hersteller mit den entsprechenden Prüfmitteln nach der DIN EN 54 erfolgen.
Da es wirtschaftlich einen großen Unterschied macht, ob man Brandmelder nach festen Zyklen tauscht oder erst wenn die Werte der Brandmelder nicht mehr stimmen, hätten wir gerne eine auch rechtlich sichere Lösung für die Problematik.
Ohne dem Hersteller etwas unterstellen zu wollen, ist es für diesen wirtschaftlich sicher interessanter, wenn die Brandmelder früher und damit häufiger getauscht werden. In unserem Falle sprechen wir von einer Melderanzahl von mehren tausend Meldern am Gelände.
2. Von Seiten des Herstellers gibt es für bestimmte Brandmeldertypen auch noch andere Reinigungszyklen, die z.B. bei 6 Jahren liegen, des Weiteren schreibt der Hersteller vor, dass bei bestimmten Umgebungsbedingungen und Brandmeldertyp die Brandmelder bereits wesentlich früher als alle acht Jahre gereinigt bzw. getauscht werden müssen. Nach dem die Brandmeldetechnik den Zustand wie oben beschrieben erkennt, muss evtl. auch hier kein fester Reinigungszyklus eingehalten werden, da ja alle relevanten Daten jederzeit ausgelesen und somit beurteilt werden können.
3. Als Betreiber kann ich von den Vorgaben des Herstellers eigenverantwortlich abweichen, wie würden Sie , wenn überhaupt, dies innerhalb einer Firma organisatorisch und rechtlich sicher durchführen damit alle Beteiligte dies auch mittragen können?
4. Haben Sie Informationen wie es andere Hersteller bzgl. Brandmeldertausch händeln?
5. Der Lieferant und Hersteller der oben genannten Technik ist die Firma Siemens und die eingesetzten Melder sind Mehrkriterienmelder vom Typ. FDOOT 241 + 221. Die Brandmeldeanlage ist eine Sigmasys.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir zu dem Thema eine Antwort liefern könnten.
E. S., Bayern