In einem Krankenhaus muss eine BSV-Anlage ausgetauscht werden. Diese ist reparaturbedürftig, aufgrund ihres Alters sind keine Ersatzteile mehr verfügbar. Es handelt sich um eine rotierende Anlage, welche gegen eine statische getauscht werden soll. Das daran angeschlossene IT-Netzsystem entspricht den zur Zeit der Errichtung geforderten, nicht jedoch den heutigen Vorschriften. U. a. sind die Transformatoren in eigenen Schränken und nicht direkt in den Unterverteilern verbaut. Nun wurde uns vom Servicetechniker des Herstellers, sowie einem Elektromeister eines anderen Betriebs gesagt, die Anlage darf nur repariert werden, da diese und das angeschlossene IT-System als »eine Anlage« betrachtet werden muss. Der Hersteller müsse uns also speziell für diese Anlage eine neue Steuerung entwickeln und in den vorhandenen BSV-Schrank einbauen. Dies halte ich für unrealistisch, unwirtschaftlich und aufgrund des hohen Alters der Anlage (Baujahr 1984) auch nicht für zweckmäßig.
Wie beurteilen Sie die Situation? Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass dies den Bestandsschutz nicht verletzt, da diese Anlagenteile ja nicht geändert werden.
L. S., Berlin