Im Bereich der Elektroinstallation werden Produkte bzw. Schaltgerätekombinationen eingesetzt, bei denen gemäß der Niederspannungsrichtliche eine entsprechende Konformität inkl. CE-Kennzeichnung nachgewiesen ist. Ist nach Errichtung einer Elektroanlage (Transformatoren, Stromschienen, Niederspannungsverteiler, Beleuchtung, Verkabelung ....) eine Gesamtkonformität nach Niederspannungsrichtlinie inkl Vergabe der CE-Kennzeichnung erforderlich ? Ist unter Berücksichitgung der Niederspannungsrichtline eine sog. Fachunternehmererklärung des Errichters, in der bestätigt wird, dass die anerkanten Regeln der Technik eingehalten worden sind, ausreichend ? A. H., Bayern
Praxisfrage
CE-Konformität einer Transformatoranlage
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Neue Norm für Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen
Normgerechter Schalt- und Steuerungsanlagenbau
CE-Kennzeichnung von Maschinen
Behörde zu CE-Kennzeichnung von Schaltanlagen
Haftung bei CE-Konformitätsbescheinigungen
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
pp15308
Neue Norm für Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen
Normgerechter Schalt- und Steuerungsanlagenbau
CE-Kennzeichnung von Maschinen
Behörde zu CE-Kennzeichnung von Schaltanlagen
Haftung bei CE-Konformitätsbescheinigungen
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
pp15308