Grundsätzlich tritt bei uns im Haus immer wieder die Frage auf, ob eine Zählerverteilung im 1. OG installiert werden darf. In unserem Unternehmen wird dies nicht gern gesehen und damit begründet, dass sich die Hauptleitung nach VDE-AR-N 4100 in frei zugänglichen Räumen befinden muss. Nun stellt sich in einem aktuellen Fall folgende Problematik:
- kundeneigene Trafostation mit Mittelspannungsanschluss
- die Niederspannung für das Gebäude wird an der Unterspannungsseite des Transformators abgegriffen
- es handelt sich um eine Lebensmittelfiliale.
Somit gibt es keinen Hausanschlusskasten und keine »richtige« Hauptleitung, was die Argumentation der Zugänglichkeit betrifft. Uns wäre ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss lieber.
Ist es nun in diesem Fall zulässig, die Zählerverteilung im Gebäude im 1. OG zu installieren?
M. L., Nordrhein-Westfalen