Es kommt immer wieder die Frage auf, ob bei einer Anlagenzusammenlegung bei getrennter Messung von Hausstrom und Wärmepumpe bzw. Elektroheizung eine EVU-Sperre noch rechtens ist. Speziell geht es um den Fall, in dem der Strom von einer PV-Anlage erzeugt wird und ein spezieller Wärmepumpentarif nicht mehr genutzt wird. Die EVU-Sperre wird als Lastabwurfsteuerung genutzt und nicht zur Steuerung von Sperrzeiten. Aus Sicht der Netzführung ist es egal, ob die Heizung getrennt gemessen am Netz angeschlossen ist oder mit dem Haus und der PV-Anlage über einen gemeinsamen Zähler geht. Die Last ist am Netz und sollte im Störungsfall zur Netzstabilisierung abschaltbar sein.
Gibt es hierzu eine Regelung in der VDE, TAB, FNN, VDN oder EnWG?
G. W., Baden-Württemberg