Bei der Inbetriebnahme des Niederspannungsnetzes eines Gebäudes für die Pharmaindustrie mit Büro und Herstellungsbereichen wurden Fehlerströme auf dem PE-Leiter in der NSHV/USV-Verteilung (NSHV = Niederspannungshauptverteilung; USV = unterbrechungsfreie Stromversorgung) in Höhe bis ca. 16 A mit einer Strommesszange gemessen. Der Aufbau des Netzes besteht kurz beschrieben aus folgenden Komponenten:
- Transformatoren: Einspeisung von 2 x 800 A auf eine NSHV
- Die NSHV versorgt zwei Stromschienen mit 800 A und 1000 A, an welche verschiedene Verbraucher bzw. Maschinen angeschlossen sind
- Die NSHV versorgt eine USV außerhalb des Gebäudes, welche wiederum eine NSHV-USV speist (entweder Bypass oder direkt)
- Die NSHV-USV versorgt wiederum zwei Stromschienen mit 800 A und 1000 A im Gebäude.
Das System wird nach der Trafoeinspeisung in der NSHV von einem TN-C zu einem TN-S-System aufgetrennt und es gibt auch nur einen zentralen Erdungspunkt. Die Zeichnung mit den gemessenen Fehlerströmen und die Gesamtübersicht der Energieverteilung lege ich der Anfrage bei (Bild). Nun folgende Fragen zur Problematik: Wie hoch darf der Strom auf dem Schutzleiter genau sein und in welcher Norm steht das? Mit Schutzleiter meine ich nicht Endstromkreise, sondern Verteilstromkreise bzw. auf PE-Schienen in Gebäuden (GHV) oder Niederspannungshauptverteilungen (NSHV). Hinter dem gemessenen Strom ist keine große Leistung bzw. Berührungsspannung zu befürchten. Das ist aber m. E. kein Grund diesen Strom zu vernachlässigen. Wer steht bei dieser Problematik in der Verantwortung, das Planungsbüro oder der Elektroinstallateur? Oder evtl. der Bauherr, der verschiedene Verbraucher an das Netz anschließt und eventuelle Fehlerströme einbringt? T. W., Sachsen