Es geht um alte Elektroheizungen, bei denen weder die Verkabelung noch die verbauten elektrischen Schaltgeräte (Schraubsicherungen, Schalter usw.) dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Elektroheizungen wurden teilweise vor über 30 Jahren eingebaut und wurden seither nicht verändert. Ich möchte den Kunden mit solchen Altanlagen nun die Fernsteuerung ihrer Heizung per Handy anbieten. Die Umrüstung soll durch Einbau eines Schützes erfolgen, das die Heizungen einschaltet, und einer Steuerung, welche das Schütz schaltet – ausgelöst über das Handy. Mein Problem ist es, die Kunden von der notwenigen Anlagenumrüstung der Altanlage zu überzeugen, da der Umbauaufwand einschließlich der Anpassung an den aktuellen Stand der Technik einige Kosten verursacht.
Würden meine Kunden die Fernbedienbarkeit über Handy mal für ein paar Wochen ausprobieren könnten, würden sich viele überzeugen lassen – trotz der teuren Ertüchtigung der Altanlage. Der Demonstrationsbetrieb sollte nach meiner Vorstellung drei Monate laufen. Danach kann der Kunde entscheiden, ob er die Modernisierung behalten möchte oder nicht. Möchte er sie behalten, würde ich anschließend die Altanlage auf den Stand der Technik hochrüsten und die elektrotechnische Abnahme durchführen. Falls der Kunde die Modernisierung nicht behalten möchte, würden ich das Schütz und die Steuerung wieder entfernen und somit den Ursprungszustand der Anlage wiederherstellen.
- Ist es im gegebenen Fall überhaupt erforderlich, die gesamte Anlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder ist das nur für das nachzurüstende Schütz und die Steuerung der Fall?
- Ist es aus VDE-Sicht zulässig, eine Altanlage zu Demonstrationszwecken für einen begrenzten Zeitraum – wie oben beschrieben – zu modernisieren (mit Schütz und Steuerung), ohne den gesamten Rest der Anlage von Anfang an auf den Stand der Technik zu bringen?
C. M., Bayern