Wir haben in einem Projekt zwei Ausführungen von Mastleuchten. Eine Version ist mit AC-DC-tauglichen Vorschaltgeräten (VSG) ausgestattet und auf die Zentralbatterie aufgelegt. Die andere Version sind verschiedene Allgemeinleuchten, die ebenfalls mit AC-DC-tauglichen Vorschaltgeräten (VSG) ausgestattet sind, z. B. FR-Leuchten. Auch diese sind auf die Zentralbatterie aufgeschaltet. Das Kontrollbüro nimmt die Norm EN 60598-2-22 als Vorlage und verlangt nun eine Zertifizierung dieser Leuchten als Notleuchten.
Ist dies so gerechtfertigt? Kann die Norm EN 60598-2-22 auch bei Standardleuchten (mit AC-DC-taugleichen Treibern) angewendet werden, die nur auf eine Zentralbatterie geschaltet werden?
T. D., Luxemburg