Sehr geehrte Damen und Herren, laut § 49 EnWG müssen elektrische Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Dies wird bei Errichtung der Anlage entsprechend den VDE-Normen vermutet. Wie stellt es sich mit reinen DIN-Normen dar? Stellen diese (zumindest die neueren Datums) generell "allgemein anerkannte Regeln der Technik" dar? Im speziellen Fall geht es um die Anwendung der DIN 18015 Teil 1-5. Ist nach dieser, auch wenn deren Anwendung nicht speziell vereinbart war, auszuführen? T. E., Hessen
Praxisfrage
DIN-Normen – Allgemein anerkannte Regeln der Technik?
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
Einfamilienhäuser: UV in jeder Etage?
Allgemein anerkannte Regeln der Technik – Darf der Errichter davon abweichen?
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
PP19115
Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
Einfamilienhäuser: UV in jeder Etage?
Allgemein anerkannte Regeln der Technik – Darf der Errichter davon abweichen?
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
PP19115