In der neuen DIN18014:2023-06 steht, dass in Abhängigkeit der Fundamentgröße Stab-/Tiefenerder gemäß Tabelle 1, Seite 23, vorzusehen sind. Heißt dass, nur dann vorzusehen sind wenn kein Fundamenterder mit Ringerdung existiert? Wann bin ich verpflichtet für Wohngebäude/ Industriegebäude, Stab-/Tiefenerder (Restriktionen) vorzusehen?
Anwendungsfälle für Tiefenerder
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