Unsere Firma erhielt nach einer Ausschreibung den Auftrag, eine E-Checkprüfung an festinstallierte Elektroanlagen und ortsveränderlichen Geräten für eine Kirchengemeinde durchzuführen. Der Auftrag wurde von uns unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften GUV bzw. UVV VBG4 u. den gültigen VDE Vorschriften durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfungen ist für jede festinstallierte Anlage ein separates Prüfprotokoll angefertigt und übergeben worden. Die ortsveränderlichen Geräte jeder Anlage wurden je Anlage auf ein Blatt mit den zugehörigen Daten dokumentiert u. übergeben. Jedes Gerät wurde mit einer ordnungsgemäßen Prüfplatte versehen. Das ausschreibende Büro verlangt nun von uns, dass wir für jedes ortsveränderliche Gerät die Dokumentation auf ein separates Blatt ausweisen. Hiermit haben wir auch kein Problem, allerdings halten wir diese Forderung für maßlos übertrieben. Wie sehen Sie das? H. T., Nordrhein-Westfalen
Dokumentationsumfang beim E-Check
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Der Kunde ist König, sagt man – vorausgesetzt er zahlt auch für seine Wünsche. Möchte er ein separates Blatt pro Gerät, dann bekommt er auch eines. Ob das übertrieben ist, sei dahingestellt. Man kennt ja oft auch nicht alle Beweggründe des Kunden.
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
E-Check in Mehrfamilienhäusern
Mieter über E-Check-Mängel informieren?
E-Check in einem betagten Hochhaus
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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