Ähnlich zu der Praxisfrage https://www.elektro.net/praxisprobleme/ausenleiter-eines-drehstromkreises-auf-mehrere-kabelleitungen-verteilen/ haben wir eine Situation, in der
* Ursprünglich zwei dreiadrige Kabel direkt zu zwei nebeneinander liegenden Steckdosen (ohne weitere Abzweige) unter Putz ohne Leerrohr geführt werden
* An dieser Stelle nun Drehstrom benötigt wird
* Erheblicher Aufwand mit einer Verlegung eines neuen Kabels verbunden ist.
Inzwischen ist es nach VDE 0100-520 521.8.1 nicht mehr erlaubt, einen Stromkreis auf zwei Leitungen aufzuteilen. Meiner Ansicht jedoch ist in diesem Fall eine Ausnahme zulässig, solange in dem Verteiler und an der Anschlussdose eine eindeutige Kennzeichnung des blauen Neutralleiters als Außenleiter erfolgt, denn:
* Die Leitungen sind parallel verlegt und es treten dadurch wenig Probleme aus EMV-Sicht auf usw.
* Es gibt keine Abzweige o.ä. und die Leitungen sind Unterputz verlegt, sodass eine nachträgliche anderswertige Verwendung sehr unwahrscheinlich ist
* Durch die Kennzeichnung des blauen Außenleiters, separate Reihenklemmen und Hervorhebung im Schaltplan die Abweichung klar dokumentiert wird
* Bei größeren Veränderungen im Verteiler (z.B. Ersetzen aller Reihenklemmen aus irgendeinem Grund) und Verlust der Dokumentation, wird höchstwahrscheinlich der blaue Leiter als Neutralleiter abgeklemmt, was keine Sachschäden hervorrufen würde. Der einzige Weg, einen Schaden zu verursachen, wäre meiner Meinung nach, wenn jemand einen einphasigen Verbraucher anschließt und dabei den 3-polig schaltenden LSS und die Kennzeichnung ignoriert.
Ist meine angeführte Vorgehensweise so machbar? Gibt es hier weitere Gefahren, die ich übersehen haben könnte?