Im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz werden an Verlängerungsleitungen und Leitungsrollern größtenteils druckwasserdichte Steckvorrichtungen nach DIN 49442, DIN 49443 und Reihe DIN EN 60309 (IP67) verwendet. Diese sind z. B. in den Tabellen zur feuerwehrtechnischen Beladung der Feuerwehrfahrzeugnormen oder in den Anlagenblättern zur Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vorgeschrieben.
Elektrische Geräte für den gewerblichen Einsatz sind jedoch üblicherweise nur mit spritzwassergeschützten Steckern ausgestattet. Die Unfallkassen fordern in mehreren Publikationen (DGUV-Information 205-010, Infoblatt FBFHB-019), alle elektrischen Betriebsmittel, bei denen mit einem zeitweiligen Eintauchen der Steckvorrichtungen in Flüssigkeiten zu rechnen ist, sowie alle handgeführten Elektrowerkzeuge mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen und Leitungen der Bauart H07RN-F oder gleichwertig auszustatten bzw. zu beschaffen. Andernfalls darf die Anschlussleitung nicht länger als 0,5 m sein. Diese Forderung wurde auch in die Feuerwehrfahrzeugnormen übernommen (z. B. Reihe DIN 14530). Bekräftigt wird diese Forderung dadurch, dass durch in die Leitungskupplungen eindringendes Wasser die Gefahr bestünde, dass die bei den tragbaren Stromerzeugern nach Reihe DIN 14685 verwendete Schutzmaßnahme »Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel« dadurch wirkungslos wird.
Für die Anschlussleitungen handgeführter Elektrowerkzeuge gibt die DGUV-Information 205-010 außerdem einen Mindestquerschnitt von 1,5 mm² vor. Da es nur sehr wenige speziell für den Feuerwehrbedarf angebotene Geräte in dieser Ausführung gibt, müssten die Stecker und Anschlussleitungen, gerade auch bei bereits vorhandenen Geräten, entsprechend umgerüstet werden. Die genormten zweipoligen Steckvorrichtungen in der druckwasserdichten Ausführung gibt es jedoch nur mit Schutzkontakt. Das Thema »Schutzkontaktstecker an Betriebsmitteln der Schutzklasse II« wurde in der Vergangenheit bereits mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Zu einem Praxisproblem in »de« 15-16.2010 (»Anschlussleitungen bei ortsveränderlichen Schutzklasse-II-Betriebsmitteln«) lautete die Antwort, dass die Umrüstung auf eine dreiadrige Leitung mit Schutzkontaktstecker zulässig sei. Bei einem ähnlichen Fall in »de« 10.2015 (»Netzstecker für Geräte der Schutzklasse II«) wurden Schutzkontaktstecker jedoch als unzulässig erachtet.
In einem dritten Fall (»Stecker zu Schutzklasse-II-Gerät«, PP17028) wird sogar eine zweiadrige Anschlussleitung mit Schutzkontaktstecker akzeptiert, jedoch sieht der Autor hier den Austausch der Anschlussleitung in Bezug auf die Produkthaftung generell etwas problematisch. Aus der Praxis sind mir auch Handleuchten mit zweiadrigen Leitungen und Steckern nach DIN 49443 bekannt, die für Bundeswehr und Zivilschutz in den 1960er-Jahren beschafft wurden. Auch eine Anmerkung in DIN 14530-11:2019-11 enthält den Hinweis, dass Geräte der Schutzklasse II entsprechend umgerüstet werden könnten, da Leitungen der Bauart H07RN-F in zweiadriger Ausführung erhältlich seien.
Grundsätzlich würde ich jedoch der dreiadrigen Variante den Vorzug geben, da bei einer Beschädigung der Leitung die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass die in neueren Stromerzeugern verbaute Isolationsüberwachung Alarm schlägt. Wären jedoch auch Stecker nach DIN 49443 an zweiadrigen Anschlussleitungen zulässig? Welche Vorgehensweise empfehlen Sie?
F. G., Hessen