Es kommt seit geraumer Zeit immer wieder zu Nachfragen wegen des E-Herdanschlusses an Wechselstrom. Herr Werner Hörmann hat dies nun mehrfach in den Praxisproblemen beantwortet. Leider gibt es trotz der ausführlichen Antworten bei uns immer noch Unsicherheiten bezüglich des Anschlusses.
In der TAB und der Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4100:2019-04 steht, dass Geräte über 4,6 kVA nur noch an Drehstrom angeschlossen werden dürfen. Mit einer 20-A-Sicherung, wie in den Praxisproblemen erläutert, wird leider nur der Strom begrenzt. Somit würde möglicherweise trotzdem ein Gerät mit einem Vielfachen des Wertes von 4,6 kVA angeschlossen, was nicht sein kann. Somit ist die Norm nicht erfüllt. Aus rechtlicher Sicht könnte dies bei Streitigkeiten ein Problem für die Installateure werden, wenn diese einen E-Herd an Wechselstrom anschließen. Es gibt schon Gerichtsurteile, in denen Mietminderungen von 3 % möglich sind, wenn ein Vermieter Geräte zur Verfügung stellt, die bei dem heutigen Stand der Technik nicht zu 100 % genutzt werden können.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, würde man sich bei Gericht die Frage stellen, ob alles nach dem gültigen Stand der Technik installiert worden ist. Dies müsste von einem Sachverständigen leider verneint werden. Der Dumme wäre somit mal wieder der Installateur als ausführende Fachfirma. Des Weiteren haben sich die beim Energieversorger eingetragenen Installateure per Unterschrift verpflichtet, sich an die gültige TAB zu halten. So könnte es zu Abmahnungen kommen, sollte sich der Kollege nicht an die TAB gehalten haben. Mein Fazit ist, dass nur noch der Anschluss auf Drehstrom für Installateure möglich ist.
K. E., Bremen