In einer Versammlungsstätte gemäß Sonderbauverordnung (SBauVO) Nordrhein-Westfalen soll ein Steckdosenverteiler mit 230 V- und 400 V-CEE-Steckdosen für 16 A und 32 A eingebaut werden. Die CEE-Steckdosen sollen als Unterputzsteckdosen mit der Schutzart IP 44 in eine Blechplatte eingebaut werden. Diese Blechplatte soll mit Winkeln in eine Mauerwerksnische ohne weiteres Gehäuse relativ passgenau eingesetzt und vorne mit einer verschließbaren Platte versehen werden. Bei Bedarf kann die Platte geöffnet, die CEE-Stecker eingesteckt, die Kabel durch eine Aussparung nach außen geführt und die Platte wieder verschlossen werden.
Nach meinen Kenntnissen ist diese Installation ohne ein ordentliches, geprüftes, zugelassenes Gehäuse und ohne Einhaltung einer Mindestschutzart in der Mauerwerkswand nicht zulässig. Wie sehen Sie das?
G. P., Nordrhein-Westfalen