Wir haben den Auftrag, die feste Elektroanlage einer Grundschule mit mehreren Gebäuden im Rahmen eines E-Checks zu prüfen. In der Elektroanlage des Hauptgebäudes gibt es eine Unterverteilung (UV) im Eingangsflur. Dort sind auch noch Stegleitungen (zweiadrig) ausgeführt und es wurde kein FI-Schalter installiert. In jeder Steckdose ist eine Brücke auf den PE gelegt. Neue Geräte – z. B. Jalousien – sind dreiadrig ausgeführt und von der jeweiligen Steckdose abgenommen. In der ganzen Anlage gibt es keinen separaten Schutzleiter. Die Zuleitung von der Hauptunterverteilung (HUV) ist vieradrig ausgeführt. In den insgesamt vier Klassenzimmern sind auch PCs vorhanden. Wir haben diesen Zustand in den vorherigen Jahren auch schon bemängelt. Der Verantwortliche tat das immer ab mit der Antwort, es wird demnächst saniert. Die anderen Gebäude der Grundschule sind jüngeren Errichtungsdatums. Daher gibt es dort dreiadrige Leitungen mit Schutzleiter. Da die Unterverteiler einreihig in Blech ausgeführt sind, sehe ich hier eine Gefahr, da kein FI-Schalter eingebaut ist. Hier gibt es schließlich keinen Schutzleiter, und das innerhalb eines öffentlichen Schulgebäudes für Kinder. Wie können wir argumentieren, um den Verantwortlichen auf die Gefahr hinzuweisen? Können wir das Gebäude außer Betrieb nehmen, mit dem Hinweis auf diesen Zustand?
S. U., Hessen