Bei unserem Problem geht es um die elektrische Beheizung einer gemauerten und gefliesten Sitzbank mit Rückenlehne in einer öffentlichen Sauna. Die Sitzfläche und Rückenlehne soll mit einer elektrischen 230-Volt-Heizmatte beheizt werden, welche in den Fliesenkleber eingelegt wird. Vor dieser Sitzbank stehen Fußbecken, die mit Wasser gefüllt werden können, während der Saunabesucher auf der Sitzfläche sitzt. Die Fußbecken sind komplett aus Kunststoff und besitzen einen offenen Ablauf ohne Rohrverbindung. In unserem Haus gibt es zu dieser Installation unterschiedliche Meinungen und ich möchte Sie um eine Stellungnahme bitten:
- Es ist immer erlaubt, wenn der Stromkreis mit einer RCD mit einem Auslösestrom von 30 mA geschützt ist.
- Es ist nicht erlaubt, da sich die Heizmatte im Schutzbereich befindet, wenn die Fußbecken mit Wasser gefüllt sind (Wassersäule).
- Es ist erlaubt , da sich die Heizmatte außerhalb der Schutzbereiche befindet und unterhalb der Fliesen verklebt ist.
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M. H., Nordrhein-Westfalen