In meiner Firma bin ich als EFK (Betriebselektriker) tätig. Unsere Schreinerei hat vor kurzem eine neue Profi-Tischkreissäge bekommen. Die Lieferfirma kam mit einem Techniker, der nur die Säge aufgestellt hat. Er meinte: »Anschließen muss es der Elektriker.« Kurioserweise wollte er einen Stecker montieren, die Säge ausprobieren, ob sie läuft und dann denn Stecker wieder abbauen. Ich fragte ihn, wie es mit der sogenannten ersten Wiederholungsprüfung bei Erstinbetriebnahme sei und mit einem Übergabeprotokoll mit einer elektrischen Messung nach VDE. Er meinte, er käme aus Österreich, da hätte er keine Ahnung und wüsste von nichts. Liefert eine Firma ein Gerät aus und stellt es auch auf, sollte sie dann nicht auch die Verpflichtung haben, dass das Gerät – neben der Funktionstüchtigkeit – auch in einem elektrisch einwandfreien Zustand ist? Dazu gehört meiner Meinung auch ein elektrisches Protokoll (Übergabe-Protokoll mit der ersten Wiederholungsprüfung bei Erstinbetriebnahme). Und was ist mit der Garantie und Gewährleistung? Schließe ich (wozu ich natürlich in der Lage wäre) oder schließt eine Elektrofirma das Gerät an, könnte doch die Lieferfirma bei einem Schaden innerhalb der Garantie- und Gewährleistungszeit sagen: »Als wir das Gerät in Betrieb genommen haben, war alles in Ordnung.« Somit wäre die elektrotechnische Verantwortung sozusagen auf den Elektriker abgewälzt, der die neue Maschine in Betrieb nimmt und anschließt. Mir geht es hier nicht um die technischen Anschlussdaten, sondern um die VDE-Bestimmungen, Garantie und Gewährleistung sowie Verantwortung beim Aufstellen und Inbetriebnahme der Maschine. Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass die Mitarbeiter einwandfreies technisches Gerät zur Verfügung gestellt bekommen. Letztendlich müsste damit der Elektriker, der die Säge anschließt, auch das Protokoll für die erste Wiederholungsprüfung erstellen und die Lieferfirma stiehlt sich somit aus der Verantwortung. F. S., Baden-Württemberg
Inbetriebnahme einer Tischkreissäge
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