Ich beschäftige mich mit der Projektierung der Energieversorgung von mobilen Fernsehanlagen zur Untersuchung von Abwasserkanälen. Diese TV-Anlagen sind normalerweise in Kleintransportern installiert (Bild - siehe de 23-24/2006). Eine derartige TV-Anlage besteht aus Videomonitoren und -recordern, PC-Anlage sowie einer speziellen Stromversorgungseinheit (AC/DC-Wandler gem. EN 60950) für TV-Kamera, Scheinwerfer und Kamerafahrwagen über ein 450m langes Spezialkabel. Zur internen Energieversorgung der gesamten TV-Anlage dient eine 24-V Panzerplattenbatterie (320 ... 640Ah) mit Wechselrichter (24V auf 230V) oder optional ein Motorgenerator. Ein Isolationswächter gibt im Fehlerfall akustischen und optischen Alarm. Alternativ lässt sich der Kleintransporter über eine CEE-Caravansteckdose (einphasig, 16A) und über FI-Schutzschalter (30mA) aus einem externen öffentlichen Energieversorgungsnetz einspeisen. In dieser Betriebsart lässt sich dann sowohl die TV Anlage als auch das Ladegerät betreiben. Bezüglich der 230-V Elektroinstallation im Kleintransporter orientierte ich mich bisher an den Normen VDE 0100 Teil 551, Teile 708, 717, 735 und 754. Diese Normen gelten aber für recht unterschiedliche Anforderungen – trotz ähnlicher Anwendungsbereiche. Da ich die oben beschriebene TV-Anlage keiner Norm eindeutig zuordnen kann, bitte ich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen oder Anmerkungen. 1) Die VDE 0100 Teil 754 fordert einen Netztrennschalter – die VDE 0100 Teil 717 dagegen nicht. Was ist zu tun? 2) Steckdosen zur Versorgung von Betriebsmitteln außerhalb des Fahrzeugs/Kleintransporters müssen gemäß VDE 0100 Teil 717 über eine RCD (30mA) geschützt werden. Im Teil 754 ist dies wiederum kein Thema. Benötigt man nun eine RCD? 3) Pkt. 717.412.5 erlaubt für diese (Extern-) Steckdosen auch die Schutztrennung als Alternative zur RCD. Ist hier die Schutztrennung mit nur einem einzelnen Verbraucher gemeint? 4) Darf der Isolationswächter nach Pkt. 717.413.1.5.3 entfallen, wenn ein Schutztrenntransformator die Anlage versorgt? 5) Muss der Isolationswächter die Anlage immer sofort abschalten oder genügt – z.B. bei Verwendung einer schutzgetrennten Energiequelle, also Wechselrichter oder Motorgenerator – auch der akustische und optische Alarm? 6) Die betriebsmäßigen Schutzleiterströme der einzelnen Verbraucher (z.B. Videomonitore mit EMV-Netzfilter) in der Anlage addieren sich bei Externeinspeisung. In den o.g. Normen vermisse ich einen Grenzwert für den max. zulässigen Schutzleiterstrom im externen Netzanschlusskabel. Genügt hier der Auslösestrombereich des FI-Schutzschalters (15 ... 30mA)? T. B.
Elektroanlagen transportabler Baueinheiten
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