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Praxisfrage

Elektroherdanschluss – missbräuchliche Interpretation der Schleifenimpedanz?

Im Zuge eines Dachgeschossumbaus wurde die gesamte Elektroinstallation eines Kunden inklusive Unterverteilung erneuert. Der Elektro­herd wurde – wie üblich – mit einem dreipoligen B16A-LS-Schalter abgesichert, ein Prüfbericht erstellt und dabei die Schleifenimpedanz am Elektroherd mit 0,41 Ω und mit einem Kurzschlusstrom von 560 A gemessen, dokumentiert und für gut befunden. Die Herdzuleitung NYM-J 5 x 2,5 hat eine Länge von ca. 16 m. Nachdem der Kunde den Umbau im Juli dieses Jahres bezogen hatte, funktionierte nach einigen Wochen der Elektroherd nicht mehr richtig. Die Spannungsversorgung war zwar gegeben, aber die Elektronik des Herdes war gestört. Der Küchenbauer erwirkte beim Hersteller des Herdes die Liefereung eines Ersatzgeräts. Dieses wurde durch einen Hermesboten – welcher laut seinem Prüfprotokoll wohl auch Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist – ausgetauscht und angeschlossen. Er ist anscheinend des Öfteren für den Hersteller des Elektroherdes unterwegs. Er hat hat eine Schleifenimpedanz von 0,5 Ω gemessen und dokumentiert, diesen Wert aber als zu hoch angesehen. Entsprechend gab er folgenden Leistungsausschluss ab: »Der Elektroherd-Anschluss darf gemäß VDE-Bestimmungen von einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht durchgeführt werden, da zu hoher Fehlerschleifenwiderstand.« Dieser Leistungsausschluss wurde vom Vater des Kunden unterschrieben. Ich finde diesen zu hohen Fehlerschleifenwiderstand als Begründeung eines Leistungsausschlusses aber nicht korrekt. Ich gehe vielmehr davon aus, dass der Monteur sich so der Haftung für den Herdanschluss entziehen wollte. Sehe ich das so richtig? T. F., Hessen

Expertenantwort vom 24.10.2019
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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