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Elektroinstallationen in der Zwischendecke – Zusatzanfrage

(Zusatzanfrage zum Beitrag »Elektroinstallationen in der Zwischendecke« ,in »de« 3/2009, S. 19f.) Wir sind im Bereich der Gebäudeautomation als Hersteller und Errichter von standardisierten Steuerungen und projektbezogenen Schaltanlagen tätig und haben ähnliche Probleme, wie in der vorausgegangenen Praxisfrage dargestellt. Bei unserem Gewerk ergeben sich immer wieder Fragen,wie Geräte für die Einzelraumregelung in abgehängten Decken und Doppelböden eingebaut und angeschlossen werden müssen bzw. dürfen. Die Regelgeräte für Einzelraumsteuerung sind von den Herstellern normalerweise für die Befestigung auf Normschienen gedacht (Bild - siehe de 13/14). Die Anschlussklemmen für Nieder- und Kleinspannung weisen keine Abdeckung auf. Vorrichtungen für die Abfangung von Kabeln und Leitungen gibt es nicht. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Geräte mindestens IP 20 eingehaust werden müssen, um: • eine ordnungsgemäße Befestigung am Bauwerk zu ermöglichen, • den Berührungsschutz sicherzustellen, • die angeschlossenen Leitungen zugentlasten zu können und • Stützpunktklemmen für Mehrfachanschlüsse setzen zu können (z.B. Versorgungsleitungen für Netzstrom). Dass dies so gemacht werden sollte, sagt uns der gesunde Techniker-Menschenverstand. Da aber auf dem Bau um jeden Cent gefeilscht wird und unsere Auftraggeber den Standard solcher Anlagen (nach dem Motto: sieht man ja sowieso nicht) zur Kostenreduzierung auf das unumgänglich notwendige Maß drücken wollen, bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen mit Angabe der Vorschriftenquellen und der entstehenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Unsere Fragen im Detail: 1) Darf man das Regelgerät (Bild - siehe de13-14) ohne jegliche Einhausung über Zwischendecken und in Doppelböden einbauen? 2) Müssen die Geräte am Gebäude befestigt werden? 3) Ist eine Zugenlastung angeschlosse ner Leitungen bei unbefestigten Geräten vorgeschrieben? 4) Müssen angeschlossene Leitungen bei befestigten Geräten zugentlastet werden? 5) Wenn die Einhausung der Geräte erfolgt, reicht dann Schutzart IP 20 aus? - J. H., Bayern

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