Ich bin bei einer Behörde angestellt und u. a. für die Prüfungen ortsfester elektrischer Betriebsmittel zuständig. An einigen unserer Schulen gibt es pro Etage einen Putzraum in dem auch der Elektrounterverteiler untergebracht ist. Bei einer Fortbildung im letzten Jahr wurde mir von einem Referenten auf Anfrage mitgeteilt, dass dies in einem gewissen Umfang zulässig wäre. Ich müsse nur darauf achten, dass die Türen der Verteiler abschließbar sind. Ein für Schaltschränke übliches Doppelbart-Schloss wäre hierfür ausreichend.
Ist das richtig und, wenn ja, wie ist »in einem gewissen Umfang« auszulegen? Dürfen neben den Putzwägen auch Papierhandtücher oder Putzmittel eingelagert werden? Handelt es sich hier nicht um einen elektrischen Betriebsraum, der nur einer Elektrofachkraft (EFK) und Elektrisch unterwiesenen Person (EuP) zugänglich sein darf?
H. N., Bayern