Bei einem Bauprojekt ist Folgendes für die Kabelverlegung vorgesehen: Die durchgängige Erdung in den Kabelgräben und die Erdung aller leitfähigen Teile der Kabeltragsysteme in den Zugschächten, zum Schutz bei atmosphärischer Beeinflussung, sind nach den gültigen und einschlägigen Vorschriften und Normen und unter Beachtung der vorgesehenen Maßnahmen gemäß zum EMV-Schutzkonzept auszuführen. Meine Fragen hierzu sind:
- Ist die Armierung in den Beton-Kabelschächten in den Potentialausgleich mit einzubeziehen (»gelbe Erdungspunkte«)?
- Wie ist die oben beschriebene Kabelverlegung nach Vorschrift auszuführen (Beispiel), unter der Berücksichtigung, dass in einem Kabelgraben noch IT- (Telefon) und Signalkabel verlegt werden?
- Gibt es VDE-Normen, die eine solche Verlegung beschreiben?