Wir sind im Moment damit beschäftigt, Leitungen in E30- bis E90-Ausführung für eine Brandmeldeanlage in einer Schule zu verlegen. Dabei werden z.T. auch Stahlpanzerrohre (Staparohre) oder Aluminiumrohre verlegt. Am Ende des Rohres stecken wir eine Endtülle aus Kunststoff auf, wie man das halt so wegen der Optik und des Kantenschutzes zur Sicherheit der Leitung gewohnt ist. Nun kam der Planer mit dem Einwand, dass dieses Kunststoffteil eine Brandlast darstellen würde. Ob das wirklich verboten ist, konnte uns auch der Planer nicht beantworten. Er sieht das aber halt so. Man müsse warten, was der Sachverständige meint, wenn er die Anlage zur Abnahme begutachtet. Der gleichen Meinung ist eine andere Firma, die eine neue Notbeleuchtungs-Anlage installiert. Diese Firma lässt deswegen die Endtüllen komplett weg. Wir haben die Endtüllen nun installiert.
Sie lassen sich nachträglich schneller abschneiden als anbringen. Kann es sein, dass die endgültige Entscheidung von der Meinung des Sachverständigen abhängt? Gibt es denn keine Vorschrift darüber?
M. N., Baden-Württemberg