Aufgrund einer Erweiterung eines bestehenden Mehrfamilienhauses um eine Tiefgarage wird die Hauptzuleitung verstärkt. Die verstärkte Zuleitung wird auf eine sogenannte Trennstelle aufgebracht. Diese Trennstelle versorgt die Hauptverteilung Wohnungen und die Verteilung Elektromobilität. Die aktuelle Zuleitung der Wohnung ist ein NYM-J 4x16. Aktuell wird das 4 x 16 mm2 am HAK geerdet (Erdung des PEN-Leiters).
Wir wurden aufgefordert, diese Installation mit der neuen Zuleitung zu übernehmen. Wenn ich nun in die DIN VDE 0100-543 schaue, sehe ich dort in den Bildern 1 bis 3 keine Möglichkeit, den PEN-Leiter zu erden. Es wird immer nur der Schutzleiter geerdet, egal welches Beispiel man anschließt. Besonders bedenklich finde ich den Fall eines Neutralleiterabrisses. Dort würde (im ungünstigsten Fall) der geerdete PEN-Leiter beschädigt und die Betriebsmittel der Schutzklasse 1 hätten am Gehäuse eine gefährliche Berührungsspannung anliegen. Mein Auftraggeber sieht das anders. Aktuell ist in der Hauptverteilung kein Potentialausgleichsanschluss vorhanden. Der Schutzleiter ist lediglich über den Anschluss am PEN geerdet. Der aktuelle Anlagenaufbau ist im Bild 1 dargestellt.
D. H., Niedersachsen