Ich habe im Januar dieses Jahres eine Eigentumswohnung erworben. Nachdem bereits bei der Abnahme etliche Mängel im Bereich der Elektroinstallation vorhanden waren, ist mir vor einigen Wochen Folgendes aufgefallen: Die Wohnungen werden über Übergabestationen mit Wärme versorgt. In der Anleitung des Herstellers wird explizit die Einbeziehung des Metallschrankes in den zusätzlichen Potentialausgleich gefordert. Wie Sie im Bild erkennen können, ist dies jedoch nicht erfolgt. Darüber hinaus ist anscheinend im Hausanschlussraum der zusätzliche Potentialausgleich der Versorgungsleitungen (Kalt- und Warmwasser sowie Heizung) ebenfalls nicht erfolgt.
Auf meine Mängelrüge hin wurde mir Folgendes mitgeteilt: »Der Schrank ist, nach Rücksprache mit unserer TGA-Fachplanung /Bauüberwachung korrekt über den Nullleiter des Hausnetzes geerdet.« Dies ist für mich weder plausibel noch nachvollziehbar. Es handelt sich um ein Netz im TN-C-S-System. Meine Frage ist, ob sich der örtliche Installateur über die Montageempfehlung des Herstellers hinwegsetzen kann bzw. ob die getroffene Aussage mit der »Erdung über den Nullleiter« fachlich nicht völliger Unsinn ist.
A. O., Niedersachsen