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Praxisfrage

Erdung von Beleuchtungsmasten auf Privatgrundstück

Bei einem Kunden soll die Beleuchtungs­anlage erweitert werden. Auf dessen Grundstück befindet sich bereits eine Lagerhalle mit Blechfassade, an der Flutlichtstrahler befestigt sind. Außerdem sind Rohrmasten an den Ecken des Grundstücks vorhanden, wie sie auch für die Beleuchtung öffentlicher Straßen Verwendung finden. An diese Masten sollen nun einerseits weitere Flutlichtstrahler und andererseits Kameras für die Überwachung des Grundstücks angebracht werden. Ein Installationsrohr zum Einziehen von Erdkabeln für die LAN-Anbindung der Kameras sowie die Versorgung der Beleuchtung wurde beim Bau verlegt und führt von der Halle aus unterirdisch in den jeweiligen Lichtmast hinein. Es scheint jedoch keine Erdung der einbetonierten Masten erfolgt zu sein – erst recht keine Verbindung mit dem Fundamenterder der bestehenden Halle, in der sich auch die Hauptstromversorgung befindet. Die Halle verfügt über keinen äußeren Blitzschutz. Nachdem ich bei der Recherche bzgl. »Erdung und Potentialausgleich von freistehenden Masten für Beleuchtungsanwendungen und Kameraüberwachung« nicht wirklich zu einem endgültig zufriedenstellenden Ergebnis gekommen bin, wende ich mich mit ein paar offenen Fragen an Sie. Reicht es aus, wenn ich an jedem Mast einen Tiefenerder schlage, den ich mit dem Fußpunkt des Masts verbinde? Ist es die VDE 0185-x, die hier greift oder gelten für Masten andere Normen? Ist es zwingend erforderlich, die Masten niederohmig untereinander und mit dem Fundamenterder der Halle zu verbinden?

Ich habe hier Bedenken, weil das Einziehen eines zusätzlichen Kabels parallel zum LAN-Kabel und der Leuchtenversorgung im Installationsrohr eine starke induktive Einkopplung eventueller größerer abzuleitender Ströme (Blitzeinschlag im Mast) zur Folge haben dürfte. Die separate Verlegung eines Kabels für den Potentialausgleich mit größerem Abstand scheidet aber aus, da der Platz vollständig geteert ist und kein Kabelgraben mehr ausgehoben werden kann. Was sind bezüglich Blitzschutz und Potentialausgleich hier die Mindestanforderungen? Sind für das LAN-Kabel und das Leuchten-Versorgungskabel Überspannungsschutzmaßnahmen ratsam? Diese müssten ja dann sowohl im Mast als auch beim Durchtritt ins Hallen­innere errichtet werden. Aber gerade beim Datenkabel habe ich Zweifel, dass im Falle eines Blitzeinschlags in den Mast die im Handel erhältlichen Überspannungsschutzgeräte tatsächlich einen vollwertigen Schutz bieten. Ich befürchte, dass solche Überspannungsschutzmaßnahmen eher dazu taugen, das Gewissen zu beruhigen, anstatt wirklich einen vollumfassenden Schutz ohne Zerstörung der nachgeschalteten Endgeräte zu bieten – auch bei stärkeren Blitzströmen. Aktuell ist Überspannungsschutz für derartige Anwendungen empfohlen, nicht verpflichtend. Habe ich die Normen hier korrekt interpretiert?

K. A., Bayern

Expertenantwort vom 14.08.2020
Veiko Raab
Veiko Raab

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