Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger sowie die DIN 18015-1 fordern den Einbau eines Fundamenterders in Neubauten. Welcher Erdungswiderstandswert ist für diesen normativ denn zu erfüllen? Für TN-Systeme ist in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 kein Wert für den Erdungswiderstand festgelegt. Für TT-Systeme ergibt sich der notwendige Wert für den Anlagenerder RA aus der Bedingung: RA = 50 V / IΔN. Dieser Wert darf bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA bis zu ca. 1666 Ω betragen. Laut Blitzschutz-Norm DIN EN 60305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 wird ein Erdungswiderstand ≤ 10 Ω empfohlen. Wenn aber kein Blitzschutz über diesen realisiert wird, würde ja auch bei einem TN-System 40 Ω reichen, oder?
Bei einem Kunden beträgt der Erdungswiderstand am Fundamenterder 14,2 Ω (TN-C-System). Ein äußerer Blitzschutz ist nicht vorhanden. Somit wäre doch der Wert von 14,2 Ω ausreichend, da hier ja kein Widerstandswert gefordert wird, sondern nur das Vorhandensein eines Fundamenterders.
T. S., Baden-Württemberg