Bei Veranstaltungen, die in den Geltungsbereich der Normen VDE 0100-711 bzw. teilweise auch VDE 0100-740 fallen, müssen die ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach jedem neuen Aufbau nach VDE 0100-600 geprüft werden. Zu diesen Geräten zählen Stromverteiler, Verlängerungsleitungen, vieladrige Anschlussleitungen (genannt: Multicore), Mehrfachsteckdosen usw. Diese Geräte fallen aber auch unter die VDE 0701/702 bzw. neu VDE 0702 und werden dementsprechend, unabhängig von VDE 0100-600, regelmäßig mittels einer Wiederholungsprüfung geprüft.
Müssen bei einem erneuten Aufbau bei einer Veranstaltung, bei der bereits nach VDE 0702 geprüfte Betriebsmittel mit Steckern und Kupplungen zum Einsatz kommen, alle Prüfungen nach VDE 0100-600 erneut durchgeführt werden? Kann man anderenfalls davon ausgehen, dass z.B. bei Stromkreisen nach einem Stromverteiler mit RCD für den Personenschutz die Schutzleiter bereits durchgängig sind, da dies ja schon bei den einzelnen Betriebsmitteln durch eine VDE-0702-Prüfung nachgewiesen wurde?
Eine Prüfung der Abschaltbedingungen durch Messen des Schleifenwiderstands, RCD-Prüfungen (z. B. Auslösezeit und Auslösestrom) steht für mich außer Frage. Wobei bei den VDE-0702-Prüfungen die RCDs in Stromverteilern bereits auch schon auf die Auslösezeit und Auslösestrom geprüft werden. Ich sehe hier aber die Notwendigkeit der Prüfung, da durch den Transport und unklare Netzverhältnisse vor Ort keine Sicherheit für eine ordnungsgemäße Funktion gegeben ist.
Diese Thematik sorgt aber regelmäßig für Diskussionen. Leider unterscheidet sich der Prüfumfang in der VDE 0100-600 – z. B. bei der Isolationsmessung. Hier müssen alle aktiven Leiter gegeneinander und gegen den Schutzleiter gemessen werden, jedoch nach VDE 0702 lediglich PE gegen alle anderen aktiven Leiter. Dies betrifft auch in diesem Bereich vorkommende mehradrige Verlängerungsleitungen mit z. B. 3, 4, 5 oder 13 Adern. Kann man hier gewissen Prüfungen »anrechnen« oder müssen alle Prüfschritte nach VDE 0100-600 erneut durchgeführt werden? Wo kann man hier eine Grenze ziehen? Müssen anderenfalls ggf. auch Betriebsmittel mit Steckern – z. B. Scheinwerfer – komplett neu geprüft werden? Hier überschneiden sich beide Normen, eine Abgrenzung fällt auf den zweiten Blick nicht leicht.
B. H., Bayern