Ich habe eine Frage zum Dauerthema Erweiterung und Bestandsschutz, genauer um die Möglichkeit der Nachrüstung von Steckdosen im Altbestand mit klassischer Nullung. Bisher war mein Wissensstand, dass dies durchaus möglich ist, sofern der nachgerüstete Teil durch einen Fehlerstromschutzschalter geschützt wird, der sich vor der Erweiterung z. B. in einer Steckdose befindet. Dies wurde mir auch so bei einer BFE-Schulung vermittelt und findet sich auch z.B. unter dem Praxisproblem » Steckdose an zweiadriger NYM-Leitung« von W. G. aus Baden-Württemberg vom 10.3.2015 sowie an anderen Stellen wieder. Nun habe ich kürzlich das Buch »Prüfung elektrischer Anlagen – Band 2« von Marc Fengel, Hüthig Verlag, erworben. Dort gibt es auf Seite 82 die Aussage, dass die Erweiterung eines bestehenden Stromkreises mit klassischer Nullung generell nicht zulässig ist. Als Grund dafür werden zu geringer Querschnitt des PEN-Leiters bei Aufteilung und die Installation der Fehlerstromschutzeinrichtung am Stromkreisende angegeben.
Jetzt stellt sich mir die Frage, darf ich das jetzt erweitern oder nicht? Welche der gegensätzlichen Aussagen gilt nun? Persönlich würde ich eine nicht nennenswerte Erweiterung der Anlage um Steckdosen eher als eine Verbesserung der Sicherheit ansehen, da der Kunde sonst evtl. sagt »Nein, das bleibt so, nutze ich halt weiter Mehrfachsteckdosen«. Damit ist man dann nicht weitergekommen. Ich möchte aber auch sicher sein, korrekt gehandelt zu haben.
U. M., Niedersachsen