Wir sind ein Industriebetrieb, in dem sich auch eine Druckerei mit mehreren Druckmaschinen befinden. Das Druckwerk selbst steht im Ex-Bereich-Zone 1. Ich arbeite in der Instandhaltung (Meister in der E-Werkstatt). Wartung und Instandsetzungsarbeiten werden von unseren Leuten selbst durchgeführt. Alle unserer Elektriker wurden durch den Arbeitgeber zur befähigten Personen ernannt. Sie sind ausgebildet als Elektrofachkraft, haben mind. eine 3- jährige Berufserfahrung und sind auch als Elektrofachkraft beschäftigt. Ich denke dies ist so in Ordnung. Hierzu hätte ich folgende Fragen:
- In diesen Ex-Bereichen gibt es mehrere eigensichere Stromkreise. Es kommt immer wieder mal vor, dass hier eingebaute Sensoren (meist Initiatoren) kaputt gehen. Diese werden dann von unseren Elektrikern ausgetauscht. Bei einem Erfahrungsaustausch mit Kollegen sprachen wir auch über dieses Thema. Ein Kollege meinte, dass alle diese Stromkreise neu bewertet müssen. Hierzu gibt es eine »neue 50%-Regel«, wobei der Bestandsschutz nicht greift. Hinzuziehen müssen wir dadurch die Werte U; I; P; C; L; vom Ex-Bauteil, Kabel und der Barriere. Meine Frage wäre hierzu: Müssen wir alle unsere eigensicheren Stromkreise neu berechnen? Wenn ja, wie sollten wir eine solche Berechnung am besten durchführen?
- Weiter sind in diesen genannten Ex- Bereich mehrere Motoren verbaut. Diese sind natürlich Ex-geschützt und besitzen meist einen Temperaturfühler. Hierzu meine Frage: Müssen wir diese Abschaltung des Temperaturfühlers bei den geforderten Wiederholungsprüfungen der Sicherheitseinrichtungen auch mit testen?
- Auch sind in diesen Druckwerken Drucksleeves und Lösemittelschläuche im Einsatz. Diese sind soweit auch alle elektrostatisch ableitfähig. Hierzu meine Frage: Müssen wir diese Ableitfähigkeit beim Austausch oder bei den Wiederholungprüfungen messen und die Messwerte dokumentieren? Dies fällt zwar eigentlich unter den nichtelektrischen Explosionsschutz, aber vielleicht können Sie mir hierzu auch weiterhelfen.