Wir sind als Unternehmen immer wieder auf Baustellen im Einsatz, wo es um das »smarte« Energiemanagement geht. Wir fertigen hierzu insbesondere Steuerungen mittels KNX und die dazu notwendigen Programmierung an. Nun werden wir immer häufiger gefragt, ob wir z.B. Wechselrichter anschließen könnten. Im Unternehmen selbst sind Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) vorhanden. Es gibt für diesen Bereich jedoch keinen Elektrotechnikermeister. Wir sind demzufolge auch nicht im Installateurverzeichnis eingetragen. Wir arbeiten aber mit sehr vielen dort eingetragenen Unternehmen zusammen.
Ist es rechtlich möglich, dass wir eine VEFK in einem Partnerunternehmen/externen Unternehmen bestimmen und den Anschluss durch die EFKffT im Unternehmen durchführen lassen? Das bedeutet quasi eine Aufsicht der EFKffT durch das externe Unternehmen? Wie würde eine solche Vereinbarung aussehen, damit wir in Summe mehr Aufträge abwickeln könnten?
K. B., Bayern