Guten Tag, in der Ausgabe 16-16.2020 im Artikel "Potentialausgleich vermeidet Spannungsverschleppungen" von Herrn Respondek wurde auf die Verbindungen zwischen den metallenen Teilende des Gebäudes bzw. des Installationssystems eingegangen. Eine Anmerkung zur farblichen Kennzeichnung dieser „Verbindungen“ fehlt. In der Praxis wird der gesamte Potentialausgleich in den mir bekannten Bauvorhaben gn/ge verkabelt. Dies ist auch in einschlägiger Literatur so dargestellt. Soweit ich weiß ist die Farbe gn/ge ausschließlich für den Schutzleiter / den Schutzpotentialausgleich reserviert. Eine Unterscheidung zwischen Schutz- und Funktionspotentialausgleich ist bei der oben beschriebenen Ausführung nicht erkennbar. M.E. hat diese (fehlende) Zuordnung jedoch außer der farblichen Kennzeichnung eine erhebliche Auswirkung auf den Querschnitt (z.B. zur Einhaltung von Abschaltbedingungen). I.d.R. wird lapidar argumentiert, dass das verlegte „1x6²“ ja auch einen Kurzschluss zur Kabelrinne (Wasserrohr, PA-Anschluss ÜSS, Kücheneinrichtung, Maschinen, etc.) hin abschält und somit einen zusätzlichen Schutz darstellt. Das mag bei einem bis zu „6mm²“ ja funktionieren, ggfls. (mit Glück) auch darüber hinaus. Bei erheblich größeren auf der Rinne verlegten Querschnitten ist dies sicher nicht mehr der Fall. Somit handelt es sich bei dieser oder einer ähnlichen „Erdung“ m.E. um keinen Schutz- sondern einen Funktionspotentialausgleich und darf somit nicht gn/ge sein. Da die oben beschriebene Ausführung täglich Brot ist, bitte ich um Klärung des Sachverhalts. Besten Dank
PP20140