Sind dreiadrige Leitungen mit Blau oder Gelb als Phase irgendwann mal zulässig gewesen? In diversen Altbau-Wohnungen einer Hausverwaltung begegnet mir immer wieder mal an den Auslässen für Deckenlampen die Farbkennzeichnung "rot, grau, blau". Wobei blau als Phase, grau als Neutralleiter und rot als Schutzleiter verwendet wird. Bisher kannte ich immer nur rot, grau, schwarz bei Anlagen diesen Alters. Auch eine gelbe (nicht grüngelbe) Ader wird in diesen Wohnungen häufig als Phase verwendet. War diese Farbkennzeichnung bei einem 3-adrigen Kabel oder eingezogenen Einzeladern irgendwann einmal zulässig, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Anlage zum Errichtungszeitpunkt den gültigen Normen entsprochen hat? Oder müsste dies bei einem E-Check bemängelt werden? Häufig habe ich schon erlebt, dass die Mieter bei den Deckenlampen blau an blau und grau an schwarz angeschlossen haben, so dass der Neutralleiter auf dem Fußkontakt lag und die Phase am Gewinde - offensichtlich ist in den Augen der Mieter grau wohl so etwas ähnliches wie "hellschwarz". Oder noch schlimmer: Es wurde die spannungsführende gelbe Ader an die grüngelbe Ader der Lampe angeschlossen und anschließend wurde ich gerufen, die Lampe würde nicht funktionieren! Mir ist natürlich bekannt, dass Mieter nicht berechtigt sind, Lampen selber anzuschließen, doch die Praxis sieht leider anders aus. Ich halte es darum für höchst gefährlich, an einem Deckenauslass eine blaue oder gelbe Ader als Phase zu verwenden. Nur komme ich natürlich in Erklärungsnot, wenn ich das reihenweise bemängele und meine Kollegen in anderen Wohnungen es durchwinken. Darum wäre es für mich wichtig zu wissen, ob dies bei einem E-Check bemängelt werden muss oder ob das - zum Errichtungszeitpunkt - so in Ordnung war und bei einem heutigen E-Check nicht zu beanstanden ist? Wie gesagt geht es mir um einen 3-adrigen Lampenauslass und nicht etwa um eine 4-adrige Hauptzuleitung, bei der blau ja schon lange als Phase verwendet wird; allerdings nur in einem 3-phasigen System! M. R., Nordrhein-Westfalen
Farbkennzeichnung im Wohnungsbestand
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Alte und neue Leiterfarben im Zeitenwandel
Teilsanierung – Bestandsschutz, Leiterfarben und Materiallebensdauer
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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