Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich vor kurzem in eine neue Niederspannungshaupverteilung geschaut hatte. Dort waren direkt sichtbar grün-gelbe Leiter eines 4-adrigen Kabels mit blauem Isolierband umwickelt und auf der N-Schiene aufgelegt. Beim weiteren Betrachten ist mir dann aufgefallen dass schwarze Einzeladerleitungen scheinbar nachgezogen wurden, um diese nach der Kennzeichnung mit grün-gelben Isolierband als PE-Leiter zu verwenden.
- Ich suche für den Kunden nach einer schriftlichen Bestätigung, dass dies so nicht zulässig ist!?
- Wäre es nicht sinnvoller und auch zulässig, den Einzelader als N-Leiter zu kennzeichnen und den grün-gelben im 4-adrigen Kabel als PE zu verwenden?
- Muss der Einzelader, der zum 4-adrigen Kabel gehört mit einem Kabelbinder auf der gesamten Länge verbunden werden?