Mir liegen im Rahmen meiner Tätigkeit immer kleine, einzelne Anlagen vor, die mit Netzteilen eine Schutzkleinspannung erzeugen – ganz typisch 24 V, aber auch mal 48 V oder 95 V DC. Ich habe in der Ausbildung gelernt, dass ich z. B. im Rahmen der VDE 0113 keine SELV-Spannung für den Steuerstromkreis verwenden darf. Hier tritt das Risiko auf, dass bei einem doppelten Fehler der Basisisolierung – z. B. beim Ausschalten eines Motors – das Abschalten verhindert wird, weil die Kleinspannung nicht geerdet ist. Damals konnte man mir nicht mehr als diese Begründung nennen. Auch heute finde ich ab und zu einmal Versorgungen vor, die sich in elektrisch leitenden Gehäusen befinden und dennoch in SELV ausgeführt werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie das ganze Thema einmal aus fachlicher Sicht beleuchten. Speziell geht es mir um die Beantwortung einiger Fragen. Gibt es eine Vorgabe oder Empfehlung, wo die PELV-Brücke hin zum PE erfolgen soll? Muss diese separat beschriftet sein und jährlich geprüft werden? Wann setzt man FELV, SELV und PELV überhaupt sinnvoll ein? Müssen alle elektrischen Betriebsmittel – z. B. Verbraucher, Netzwerkswitche usw. – diese Art des Netzes (separat ausgewiesen) unterstützen? Ich denke dabei an Netzwerkkabelschirm und Erdung. Gibt es vielleicht sogar Vorschriften, die SELV zwingend verlangen? In welcher Form müsste die Isolierung dann bei einer SELV-Versorgung geprüft bzw. gemessen werden (EGM)?
Mehr als die Anforderung, dass SELV-Systeme einer Basisisolierung zur Erde aufweisen müssen, habe ich nicht gefunden. Reichen da überhaupt Kabelmantel und -kanal in einem elektrisch geerdetem Schrank?
M. B., Nordrhein-Westfalen
PP22115