Bei unseren alltäglichen Aufträgen in Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in privaten Haushalten wirft sich immer wieder die Frage auf, ob 230 V-Geräte mit fest angebrachten Netzstecker fest angeschlossen werden dürfen. Die Frage stellt sich z. B. im privaten Bereich, wenn eine Dunstabzugshaube montiert wird und keine entsprechende Steckdose vorhanden ist. Im gewerblichen Bereich wird oft im Datennetzwerkschrank eine Steckdosenleiste oder eine bauseits montierte Torsteuerung fest angeschlossen. Häufig wird diese Praxis angewendet um die Schutzmaßnahme »FI-Schutzschalter« zu umgehen.
Vor kurzem hatte ich die Diskussion mit einem Elektrosachverständigen während einer Abnahme. Der Sachverständige regte an, dass ein festmontiertes Klimagerät (Wandgerät, 230 V, ca. 500 W) fest angeschlossen werden sollte. Auf meinen Hinweis, dass ich das Gerät in seiner Bauart verändere, wenn ich den Schukostecker »abzwicke« meinte er nur: »Das ist keine relevante Veränderung«. Wie sehen Sie das?
M. B., Bayern